Samstag, 19. Mai 2012

Letztes Update 12.05.2012 11:25

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Verdacht auf sexuelle Übergriffe an Oberstufe in Reiden

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In Reiden wurden heute vier Jugendliche vorübergehend in Untersuchungshaft genommen. Der Verdacht ist happig: mehrfache sexuelle Übergriffe an einer Minderjährigen welche sich über eine längere Zeitspanne erstreckten. Die Jugendanwaltschaft ermittelt.

Die Luzerner Polizei hat im Auftrag der Jugendanwaltschaft Luzern vier Jugendliche festgenommen und in Untersuchungshaft gesetzt. Die Verdächtigen werden verdächtigt, in der Gemeinde Reiden an mehreren sexuellen Übergriffen auf ein minderjähriges Mädchen beteiligt gewesen zu sein. Heute wurden zwei weitere Jugendliche zur Befragung vorläufig festgenommen. Sämtliche Jugendliche sind zwischen 15 und 16 Jahren alt. Sie befinden sich in Berufsausbildungen und stammen aus dem Balkan. Zu den Übergriffen soll es jeweils auf dem Schulweg und ausserhalb der Schulzeiten gekommen sein. Entsprechende Ermittlungen und weitere Befragungen sind am Laufen.

Die Schule Reiden hat die Eltern aller Schülerinnen und Schüler informiert, dass die Schule Reiden nur am Rande in die Vorfälle involviert ist und der Schulbetrieb aufrecht erhalten bleibt. Für besorgte Eltern wurde präventiv eine Infohotline eingerichtet.

Gemäss einer zuverlässigen Quelle von Info8.ch besteht die Vermutung, dass ein Teil der sexuellen Handlungen in gegenseitigem Einverständnis oder zumindest mit Billigung des Opfers stattgefunden haben sollen. Ausserdem besteht der Verdacht, dass auch sexuelle Handlungen während den Schulpausen vorgenommen wurden. Dieser Verdacht lässt die im Pressecommunique der Staatsanwaltschaft getätigte Aussage, dass die Schule nur am Rande in die Vorfälle involviert ist in einem etwas fragwürdigen Licht erscheinen.

Die Untersuchungsbehörden arbeiten eng mit den Verantwortlichen der Gemeinde Reiden zusammen. Zum Schutz des minderjährigen Opfers werden bis zum Abschluss der Untersuchungen keine weiteren Angaben zum betroffenen Mädchen, zur konkreten Verdachtslage oder zur allfälligen Täterschaft bekannt gegeben. Es gilt die Unschuldsvermutung.


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