Samstag, 19. Mai 2012

Letztes Update 12.05.2012 11:25

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Abstimmen ohne Schweizer Pass?

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 Am 27. November stimmt Luzern nicht nur über die „Starke Stadtregion“ und somit die Gemeindefusionen ab. Die Stimmbürger werden auch danach gefragt, ob sie die Initiative „Mit(be)stimmen“ annehmen möchten. Die Verfassungsänderung besagt, dass künftig die Gemeinden innerhalb des Kantons Luzern entscheiden dürften, ob sie Ausländern mit Niederlassungsbewilligung C das Stimmrecht für Sachvorlagen auf kommunaler Ebene geben möchten, oder nicht. Info8.ch sprach zu diesem Anlass mit dem Präsidenten der Initiativ-Partei Second@s-Plus, Avni Binaku. Er spricht im Interview über die Gründe des Efforts.

 

Herr Binaku, Die Second@s-Plus Initiative verlangt, dass zukünftig auch Ausländer mit der Niederlassungsbewilligung C auf Gemeindeebene zu Sachvorlagen abstimmen können. Wie sind dazu gekommen?
Wir haben eine Situationsanalyse erstellt. Wir stellten uns die Frage, wie viele Leute mit C-Bewilligung oder Migrationshintergrund im Kanton Luzern leben. Wir sind zum Ergebnis gekommen, dass 16% in Luzern mit einer C-Bewilligung oder weniger hier leben und nicht litisch mitbestimmen können. Diese sind von politischen Rechten ausgeschlossen, aber trotzdem der Steuer-Pflicht unterstellt. Wir möchten mit der Initiative erreichen, dass die Gemeinden selbst bestimmen können, ob sie ihren Ausländern mit C-Bewilligung das Stimm-Recht auf kommunaler Ebene geben wollen, oder nicht.

Ist das fair, wenn am Schluss jede Gemeinde eigene Kriterien hat, unter denen sie das Stimmrecht erteilt?
Es sollte einheitlich sein. Jede Gemeinde hat mit der Initiative die eigene Entscheidungsfreiheit, ob sie das Ausländerstimmrecht einführen wollen, oder nicht. Das führt zu einer grösseren Gemeindeautonomie.

Wie soll eine einheitliche Regelung entstehen, wenn jede Gemeinde eigene Kriterien hat?
Es geht darum, die Ausländer mit C-Bewilligung in den politischen Prozess einzubinden. Es geht um die grosse Masse von gut integrierten Ausländern mit Familie in der Schweiz. Diese sollen die Chance erhalten über ihr direktes Umfeld mitzubestimmen. Das sind Leute, die schon über 10 oder 20 Jahre in der Schweiz sind und sogar schon in der 2. oder 3. Generation hier leben.

Wieso sollen solche „gut integrierte“ Ausländer dann nicht den Schweizer Pass beantragen?
Die Initiative soll neben der Einbürgerung eine Alternative sein, politisch mitzubestimmen. Das politische Mitbestimmungsrecht auf Gemeinde-Ebene ist ein grundlegender Aspekt der Integration. Das Mitbestimmungsrecht betrifft auch nicht Asylanten oder Kriminaltouristen. Es geht um die seit Jahren hier lebenden Ausländer, die ihre Kinder hier zur Schule schicken, Steuern zahlen und mit ihrer Arbeit einen wirtschaftlichen Mehrwert für die Gemeinde beitragen. Sie sind ein Teil unserer Gesellschaft. Diesen Leuten ein politisches Mitbestimmungsrecht auf Gemeindeebene zu geben, finde ich deshalb mehr als nötig.

Was sind Gründe, keinen CH-Pass zu beantragen?
Es gibt eine grosse bürokratische Verfahrenshürde. Wenn jemand einen Einbürgerungs-Antrag stellt, dann ist man an die Antrags-Gemeinde gebunden. Bis das Gesuch bearbeitet ist, kann es bis zu 6 Jahre gehen und man darf in dieser Zeit nicht den Wohnort wechseln. Sonst fängt das ganze Verfahren in einer anderen Gemeinde von vorne an. Das ist für allem für Junge ein Problem. Dazu kommt, dass man früher, wie vor einem Gericht, vor der Gemeindeversammlung stehen und sich rechtfertigen musste. Mittlerweile hat sich das mit der Einbürgerungskomission entschärft. Ausserdem sind die Einbürgerungskriterien nicht in allen Gemeinden einheitlich.
Bild: Avni Binaku, Präsiden Second@s Plus

Andere Kantone, vor allem in der Westschweiz, kennen das Ausländer-Stimmrecht bereits. Was sind die Erfahrungen aus diesen Regionen?
Die Erfahrungen sind sehr positiv. Die Nicht-Schweizer in den Gemeinden mit Ausländer-Stimmrecht fühlen sich ernst genommen. Sie fühlen sich besser in ihre Gemeinschaft integriert, weil sie auch bei baulichen Vorhaben, sei das die Ortsplanung oder Kulturschaffung etc, mitreden kann. Sie sind in den Entwicklungs-Prozess der Gemeinde eingebunden. Das führt dazu, dass auch die Eigenverantwortung der Leute gestärkt wird, weil sie auch gefragt werden. Sie können die Entscheidungsfindung nicht mehr auf andere abschieben.

Obwohl die Ausländer mit der Initiative mehr politische Rechte erhalten, kommen keine Pflichten dazu. So wird die Grenze zwischen C-Bewilligung und CH-Pass noch einmal kleiner. Wie rechtfertigen Sie das?
Die Pflichten eines Schweizer Bürgers sind national geregelt. Die Militärpflicht beispielsweise betrifft alle Einwohner des Staates. Mit der Mitbestimmungs-Initiative für Nicht-Schweizer werden lediglich die Rechte auf Gemeinde-Ebene gestärkt, nicht auf nationaler Ebene. Die Steuerpflicht hingegen betrifft alle Einwohner. Die „Nicht-Schweizer“ sowie die „Eidgenossen“.

Haben Sie abschliessende Bemerkungen zur Initiative „Mit(be)stimmen“?
In der Vergangenheit gab es immer schon Diskussionen über Änderungen von politischen Rechten. Ich denke da beispielsweise an das Frauen-Stimmrecht oder an die Bundesverfassung von 1848. Damals gab es auch Leute, die gegen die Mitbestimmung von „kantonsfremden“ Schweizern waren. Ich finde der Ausbau der Demokratie ist ein stetiger Prozess. Mit dem Ausländer-Stimmrecht auf Gemeinde-Ebene, finde ich, wird die Demokratie in unserem Kanton gestärkt. Ausserdem würde die Annahme der Initiative das Bild vom Kanton und der Stadt Luzern als Touristische Attraktion gestärkt werden.
 


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