Bundesbern plant eine Totalrevision des Schweizerischen Epidemiegesetzes. Die Promotoren aus dem Bundesamt für Gesundheit (BAG) argumentieren, der Bund müsse in Epidemie-Krisen besser handeln können. Darum der Impfzwang und die komplette Ausrichtung an die Leitlinien der Weltgesundheitsorganisation (WHO). Ferner sei die staatliche Aufklärung über Krankheitsübertragungen auszubauen – und nun kommen wir auf die Hintergründe der Frühsexualisierung.
Sex-Unterricht wegen Aids-Aufklärung
Ein Passus des neuen Epidemiegesetzes (Art. 5) dient nämlich als Grundlage für den im Rahmen des Lehrplan 21 vom BAG geforderten Ausbaus der Sexualerziehung. Wortwörtlich steht geschrieben:
1 Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) erarbeitet unter Einbezug der Kantone themenspezifische nationale Programme zur Erkennung, Überwachung, Verhütung und Bekämpfung von übertragbaren Krankheiten, insbesondere in den Bereichen:
a. Impfungen;
b. therapieassoziierte Infektionen und Resistenzen bei Krankheitserregern;
c. HIV und andere sexuell übertragbare Krankheitserreger.
2 Bund und Kantone sorgen im Rahmen ihrer Zuständigkeiten für die Umsetzung der nationalen Programme.
Der perfide Plan: Einerseits wollen die BAG-Funktionäre mittels umstrittenen gesundheitspolitischen Zielen eine Grundlage für die obligatorische Sexualerziehung („nationale Programme“) schaffen. Andererseits soll das Epidemiegesetz nachträglich eine gesetzliche Legitimation dafür liefern, dass das BAG seit 2007 bereits über 1,3 Millionen Franken (!) in das Kompetenzzentrum Sexualpädagogik und Schule der PHZ Luzern steckte. Das Zentrum erhielt vom BAG den Auftrag, dafür zu lobbyieren, dass Sexualpädagogik an den Schweizer Schulen „flächendeckend implementiert“ werde.
In den vergangenen Wochen hagelte es dagegen heftigste Kritik. Der Auslöser: In einem fast 50-seitigen Grundlagenpapier forderte das Sexualzentrum den obligatorischen Sexualunterricht bereits für Kindergärtler. Konkret wollte das Papier Grundlagen für die systematische Verankerung der Sexualerziehung in der Volksschule formulieren, „die bislang fehlten“. Ein weiterer Schwerpunkt war „die Darstellung der Gleichwertigkeit verschiedener sexueller Orientierungen und Identitäten“ nach der Ideologie des Gender Mainstreaming.
Frühsexualisierung: BAG vs. D-EDK
Als der Aufschrei im Volk zu gross wurde, sahen sich die Verantwortlichen des Lehrplan 21 (die D-EDK) gezwungen zu handeln und distanzierten sich von diesem Papier. Es sei für den Lehrplan 21 „nicht massgebend“. Nun stellt sich die Frage: Wieso investiert der Bund via BAG 1,3 Millionen an Steuergeldern in ein Zentrum, dessen Arbeit für die selbst definierten Ziele „nicht massgebend“ ist?
Das BAG rechtfertigt seine Finanzspritzen an das Kompetenzzentrum damit, dass der Sexualunterricht deswegen auszubauen sei, weil ein möglichst früher Sexualunterricht die Übertragung von Geschlechtskrankheiten einzudämmen helfe. Warum erwähnt das Grundlagenpapier diesen Zusammenhang aber nur beiläufig und begründet seine Forderungen hauptsächlich mit Argumenten wie das Kind sei „ein auf Erziehung angewiesenes Sexualwesen“?
Epidemiegesetz untergräbt Kompetenz der Kantone
Die Ausarbeitung des Lehrplan 21 – auch er ist nicht unumstritten – liegt in der Kompetenz der Deutschschweizer Erziehungsdirektoren (D-EDK) und ist somit primär eine Sache der Kantone. Das neue Epidemiegesetz mit seiner Forderung nach nationalen Sexualaufklärungs-Programmen untergräbt diese klare Kompetenzregelung. Das BAG will seine Ziele fernab der D-EDK vorantreiben und nimmt damit – unter dem Deckmantel der Gesundheitsförderung – die Aushöhlung unserer demokratischen Prinzipien in Kauf.
Es bleibt abzuwarten, wie sich das eidgenössische Parlament zum Epidemiegesetz stellt, das sich bei genauer Analyse als perfid inszenierter „Schlungg“ der Sex-Promotoren des BAG offenbart.
Das berüchtigte Sexual-Kompetenzzentrum der PHZ Luzern
Ein als „vertraulich“ deklarierter Vertrag zwischen dem Bundesamt für Gesundheit – federführend ist die Sektion Aids – und der PHZ regelt die Zusammenarbeit mit dem Kompetenzzentrum Sexualpädagogik und Schule. Daraus geht hervor, dass die Vertragsparteien das Kompetenzzentrum als Schaltstelle „innerhalb des Bildungssystems verankern“ wollen. Das Zentrum erhielt bisher 1‘343‘000 Franken an Bundesgeldern, Beiträge der Zentralschweizer Kantone nicht eingerechnet. Mit dem Geldsegen ist ein klar definierter Auftrag verbunden: Sexualpädagogik solle mit Hilfe des Kompetenzzentrums an den Schulen „flächendeckend implementiert“ werden, heisst es schwarz auf weiss im Vertrag.
Zur Bedeutung des Kompetenzzentrums schrieben die Autoren Prof. Daniel Kunz (HSLU Luzern) und Titus Bürgisser (PHZ Luzern) im April 2007 in einer Situationsanalyse: „Die Arbeit des Kompetenzzentrums ist fachlich auf die Lehrplanprojekte der Sprachregionen abzustimmen und zu koordinieren. Dazu ist es notwendig, dass sich das Kompetenzzentrum breitgefächert auf allen Ebenen, insbesondere auch bei der Lobbyarbeit einbringt, damit sichergestellt wird, dass die Zielvorgabe des Kompetenzzentrums optimal umgesetzt wird“. Wenn die D-EDK (verantwortlich für den Lehrplan 21) nun auf einmal die Bedeutung des Kompetenzzentrums bewusst abwertet, spricht sie mit gespaltener Zunge, da sie sich in der Vergangenheit offenbar nie an dessen Selbstverständnis als bildungspolitisch wichtiger Einflussträger störte.















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